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   BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81, 1 BvR 1254/81   

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BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81, 1 BvR 1254/81 (https://dejure.org/1984,709)
BVerfG, Entscheidung vom 10.01.1984 - 1 BvR 55/81, 1 BvR 1254/81 (https://dejure.org/1984,709)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Januar 1984 - 1 BvR 55/81, 1 BvR 1254/81 (https://dejure.org/1984,709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufteilung einer Hinterbliebenenrente - Kriterium der Ehedauer - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 66
  • NJW 1984, 1949
  • MDR 1984, 552
  • BB 1984, 602
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG - 1 BvR 1254/81 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1254/81.

    Zu den Verfassungsbeschwerden haben der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung namens der Bundesregierung und die im Ausgangsverfahren 1 BvR 1254/81 beigeladene frühere Ehefrau des verstorbenen Versicherten Stellung genommen.

    Im Falle 1 BvR 55/81 beträgt die Rente mehr als das Doppelte des Unterhalts, im Falle 1 BvR 1254/81 liegt sie nahe dem Dreifachen.

    Deutlicher lassen diese Zahlen allerdings erkennen, daß derzeit das Ergebnis im Ausgangsfall 1 BvR 1254/81, in dem die Witwe mit 153, 30 DM nur einen Bruchteil der Hinterbliebenenrente erhält, der erheblich unter dem Existenzminimum liegt, häufiger vorkommt.

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76

    Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Die Hinterbliebenenrente hat grundsätzlich die Funktion, Unterhaltsberechtigten für den durch den Tod des Versicherten fortfallenden Unterhaltsanspruch Ersatz zu leisten (vgl. BVerfGE 48, 346 (359)).

    Dies liegt im Interesse der Solidargemeinschaft, das der Gesetzgeber im System der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen muß (vgl. BVerfGE 48, 346 (358)).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Das gilt in gleicher Weise für die Versorgung (vgl. BVerfGE 53, 257 (296)).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83

    Unterhalt III

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Dabei mußte der Gesetzgeber einen Maßstab wählen, der seine aus Art. 6 Abs. 1 GG folgende Verpflichtung berücksichtigte, nicht nur die letzte, sondern auch die Fortwirkungen einer früheren Ehe des verstorbenen Versicherten zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 10. Januar 1984 - 1 BvL 5/83 - Umdruck S. 10).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Er verbietet es, eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obgleich zwischen diesen Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 60, 123 (133 f.) m. w. N.; 64, 229 (239); BVerfG, Beschluß vom 4. Oktober 1983 - 1 BvL 2/81 - Umdruck S. 9 f.).
  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Er verbietet es, eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obgleich zwischen diesen Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 60, 123 (133 f.) m. w. N.; 64, 229 (239); BVerfG, Beschluß vom 4. Oktober 1983 - 1 BvL 2/81 - Umdruck S. 9 f.).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Er verbietet es, eine Gruppe im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obgleich zwischen diesen Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 60, 123 (133 f.) m. w. N.; 64, 229 (239); BVerfG, Beschluß vom 4. Oktober 1983 - 1 BvL 2/81 - Umdruck S. 9 f.).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 95/79

    Aufteilung der Hinterbliebenenrente - Dauer der Ehe - Unterhalt

    Auszug aus BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81
    Die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit des § 45 Abs. 4 AVG sei nicht mehr klärungsbedürftig, da sie im Urteil des Bundessozialgerichts vom 12. November 1980 (BSGE 51, 1), das Gegenstand des Verfahrens 1 BvR 55/81 ist, bereits verneint worden sei.
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Sie hat Unterhaltsersatzfunktion (vgl. BVerfGE 17, 1 ; 39, 169 ; 48, 346 ; 66, 66 ; 75, 78 ).
  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

    Zweck der Hinterbliebenenversorgung ist der Ersatz des Unterhalts, der aufgrund des Todes des Versicherten und des dadurch bedingten Wegfalls seines Einkommens nicht mehr gezahlt werden kann (vgl. BVerfGE 48, 346 ; 66, 66 ; 97, 271 m.w.N.).

    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt, dass die Höhe der Hinterbliebenenrente von der Dauer der Ehe abhängig gemacht wird (vgl. BVerfGE 66, 66 ) oder von dem Ausmaß, in dem das Erwerbseinkommen des Versicherten oder seine Versichertenrente Grundlage des gemeinsamen Lebensbedarfes war (vgl. BVerfGE 48, 346 ).

  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines

    Zweck der Hinterbliebenenversorgung ist der Ersatz des Unterhalts, der aufgrund des Todes des Versicherten und des dadurch bedingten Wegfalls seines Einkommens nicht mehr gezahlt werden kann (BVerfG Urteil vom 6.6.1978 - 1 BvR 102/76 - BVerfGE 48, 346 = SozR 2200 § 1268 Nr. 11 - juris RdNr 41 "Witwenurteil"; BVerfG Beschluss vom 10.1.1984 - 1 BvR 55/81 ua - BVerfGE 66, 66 = SozR 2200 § 1268 Nr. 23 - juris RdNr 55; BVerfG Beschluss vom 18.2.1998 - 1 BvR 1318/86 ua - BVerfGE 97, 271 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 - juris RdNr 70 mwN "Hinterbliebenenrente") .
  • BVerwG, 28.06.1991 - 1 B 164.90

    Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 der

    Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf eine entsprechende Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen, daß die Aufteilung der Witwenrente zwischen den Ehefrauen aus zwei oder mehreren Ehen eines Versicherten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 66, 66 ).

    Es versteht sich von selbst, daß bei der Regelung der berufsständischen Hinterbliebenenversorgung auch diese beiden Grundrechtsartikel zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfGE 66, 66 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf eine entsprechende Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgesprochen, daß es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, eine Hinterbliebenenrente zwischen der Witwe und den früheren Ehefrauen eines Versicherten ausschließlich nach der jeweiligen Ehedauer aufzuteilen (BVerfGE 66, 66 ).

    Für diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Aufteilung nach der Dauer der jeweiligen Ehe als verfassungsmäßig angesehen (BVerfGE 66, 66 ).

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung

    Der Tod des Versicherten sollte betragsmäßig nur eine Hinterbliebenenrente für die Witwe und etwaige frühere Ehefrauen auslösen (BSG vom 11.3.1969, 4 RJ 153/68, BSGE 29, 169, 171 = SozR Nr. 14 zu § 1268 RVO, vom 26.5.1971, 5 RJ 154/70, BSGE 33, 7, 8 = SozR Nr. 20 zu § 1268 RVO; vom 12.11.1980, 1 RA 95/79, BSGE 51, 1, 2 f = SozR 2200 § 1268 Nr. 18, S 64 und vom 5.6.1986, 5a RKn 8/85, BSGE 60, 110, 113 = SozR 2200 § 1268 Nr. 30, S 100; vom 21.4.1999, B 5/4 RA 90/97 R, SozR 3-2600 § 91 Nr. 2, S 10 f; vgl auch BVerfG vom 10.1.1984, 1 BvR 55/81, 1254/81, BVerfGE 66, 79 = SozR 2200 § 1268 Nr. 23) .
  • BSG, 26.10.1989 - 4 RA 84/88

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente bei mehreren Berechtigten

    Durch die materiell-rechtliche Regelung im § 45 Abs. 4 Satz 1 AVG hat der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (BVerfGE 66, 66, 75 ff = SozR 2200 § 1268 Nr. 23 mit abweichender Meinung von Katzenstein, BVerfGE 66, 79 = SozR aaO S 82) im Interesse der Solidargemeinschaft, welches er im System der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen muß (BVerfG aaO; BVerfGE 48, 346, 358 = SozR 2200 § 1268 Nr. 11), entschieden, daß die mehreren Berechtigten der Höhe nach zusammen nur eine Hinterbliebenenrente erhalten, also ein gesetzlicher Zwang zur Teilung der Hinterbliebenenrente zwischen ihnen besteht, und die Dauer der Ehe ein sachgerechtes Kriterium der Beteiligung der Berechtigten an der Hinterbliebenenrente ist (BVerfGE 66, 66, 76 f = SozR 2200 § 1268 Nr. 23).

    Demgegenüber entspricht § 45 Abs. 4 Satz 2 AVG in der Auslegung des BSG der verfassungsrechtlich unbedenklichen Regelung des Satzes 1 aaO (BVerfGE 66, 66 = SozR 2200 § 1268 Nr. 23), die allein verfahrensrechtlich abgesichert wird.

    Denn die Hinterbliebenenrente hat grundsätzlich die Funktion, Unterhaltsberechtigten für den durch den Tod des Versicherten fortfallenden Unterhaltsanspruch Ersatz zu leisten (BVerfGE 66, 66, 76 = SozR 2200 § 1268 Nr. 23 mwN).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Tatsächlich hat die Regelung, die vor dem Inkrafttreten des Ersten Eherechtsreformgesetzes galt, auch nur in seltenen Fällen dazu geführt, daß eine geschiedene Frau im Zeitpunkt des Todes ihres früheren Ehemannes eine Geschiedenen-Witwenrente erhielt (vgl. BVerfGE 66, 66 (74)).
  • BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96

    Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

    Allerdings hat auch in den alten Bundesländern nur ein geringer Teil der potenziell anspruchsberechtigten Frauen, die vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden, Geschiedenenwitwenrente erhalten (vgl. BVerfGE 66, 66 ; 72, 141 ).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Bei einer frühzeitig nach Beendigung einer Ausbildung zur Erwerbsunfähigkeit führenden Erkrankung aus innerer Ursache handelt es sich demgegenüber um den typischen Fall, in dem der Gesetzgeber den ihm aufgetragenen Schutz der Solidargemeinschaft (vgl. BVerfGE 48, 346 (358); 66, 66 (76)) durch das Erfordernis einer Mindestversicherungszeit verwirklicht.
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist für die Gewährung und Ausgestaltung der Hinterbliebenenrente als wesentlicher Bestandteil der Sozialversicherung maßgebend, daß sie - anders als die Versichertenrente - keinen Lohnersatz darstellt, sondern für den durch den Tod des Versicherten fortfallenden Unterhalt Ersatz leisten soll (BVerfG-Urteil vom 24. Juli 1963 1 BvL 30/57, 11/61, BVerfGE 17, 1, 8 ff.; Beschluß vom 27. Mai 1970 1 BvL 22/63, 27/64, BVerfGE 28, 324, 348; Urteil vom 12. März 1975 1 BvL 15, 19/71 u.a., BVerfGE 39, 169 ff., 186 f.; Urteil vom 6. Juni 1978 1 BvR 102/76, BVerfGE 48, 346, 354 ff., 357 ff. - insbesondere zur geschichtlichen Entwicklung der Witwenrente - Beschluß vom 10. Januar 1984 1 BvR 55/81, 1.254/81, BVerfGE 66, 66).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2008 - 5 A 1443/07

    Anspruch auf Gewährung einer höheren als der bisher bewilligten Witwenrente

  • BSG, 16.08.1990 - 4 RA 27/90

    Verfassungsmäßigkeit von § 58 Abs. 1 AVG

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 27/96 R

    Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine Hinterbliebenenrente aus der

  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 54.98

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen eines

  • BVerfG, 20.04.1993 - 1 BvR 435/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 1265 Abs. 1 Satz 2 RVO

  • BVerwG, 13.10.1989 - 6 C 28.87

    Kinderzuschläge - Entgelt - Ehemalige Berufssoldaten - Bruttoentgelt -

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 145/92

    Differenzierung zwischen Witwen- und Hinterbliebenrente im rahmen des § 1265 Abs.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 22 R 330/05

    Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes - rückwirkende Aufhebung eines

  • BSG, 21.02.2001 - B 4 RA 35/00 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 05.06.1997 - 1 B 104.97

    Inhaltliche Anforderungen an den Vortrag der Grundsatzrevision - Zulässigkeit der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2005 - L 14 RA 38/04

    Rentenversicherung

  • LSG Brandenburg, 20.04.1999 - L 2 LW 2/98
  • BVerfG, 04.04.1989 - 1 BvR 262/88

    Verfassungsmäßigkeit des § 22 FRG

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2006 - L 2 R 395/06
  • BVerfG, 10.03.1989 - 1 BvR 1539/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anknüpfung an die Unterhaltspflicht für

  • BVerwG, 25.10.1985 - 5 B 137.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährung von Witwenrente in

  • LSG Bayern, 15.02.2006 - L 13 R 4226/03

    Aufteilung der Witwenrente auf mehrere Berechtigte; Erstattung des

  • BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 606/84

    Bemessung des Unterhaltsbeitrags der geschiedenen Ehefrau eines verstorbenen

  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2020 - 3 K 11500/17

    Nachgeheiratete Witwe; Verfassungsmäßigkeit; Altersdiskriminierung; Europarecht;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2007 - L 4 R 169/07
  • SG Lüneburg, 15.06.2009 - S 1 R 292/06
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